Kündigung der GKV (Krankenkassenrecht)

Alex, Dienstag, 27.11.2007, 11:52 (vor 6206 Tagen)

Habe als Angestellter meine GKV gekündigt und auch eine Kündigungsbestätgung erhalten (zum 31.12.07). Jetzt ist mir aufgefallen, dass in 2005 ca. 350 Euro zur Versicherungspflichtgrenze fehlen. iST die Kündigung wirksam bzw. darf ich dennoch einen Vertrag mit einer PKV abschliessen oder kann mein Arbeitgeber, der das eigentlich prüfen müsste bei einer späteren Prüfung Probleme bekommen?

Re: Kündigung der GKV

Joy , Dienstag, 27.11.2007, 16:53 (vor 6206 Tagen) @ Alex

Der PKV-Vertrag wäre nichtig, auch wenn es für Dich und Deinem Arbeitgeber günstiger wäre.

Noch kann man es sich nicht wünschen, dennoch bleibt zu beachten, dass die Beiträge bei der PKV sich ebenfalls dramatisch entwickeln werden

Re: Kündigung der GKV

prego, Mittwoch, 28.11.2007, 15:26 (vor 6205 Tagen) @ Alex

http://www.sponsor4you.de/kuendigung.htm

Im Link eine Aufzählung, was alles bei der Berechnung der Versicherungspflichtgrenze zählt. Bist Du sicher, keine Position übersehen zu haben ?

Re: Kündigung der GKV

Alex, Donnerstag, 29.11.2007, 09:01 (vor 6205 Tagen) @ prego

Habe die Information aus der jährlichen Bescheinigung über die Sozialabgaben. Dort ist der Betrag aufgeführt.

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