Kündigung der GKV (Krankenkassenrecht)
Habe als Angestellter meine GKV gekündigt und auch eine Kündigungsbestätgung erhalten (zum 31.12.07). Jetzt ist mir aufgefallen, dass in 2005 ca. 350 Euro zur Versicherungspflichtgrenze fehlen. iST die Kündigung wirksam bzw. darf ich dennoch einen Vertrag mit einer PKV abschliessen oder kann mein Arbeitgeber, der das eigentlich prüfen müsste bei einer späteren Prüfung Probleme bekommen?