Re: Kündigung der GKV (Krankenkassenrecht)

Joy , (vor 6597 Tagen) @ Alex

Der PKV-Vertrag wäre nichtig, auch wenn es für Dich und Deinem Arbeitgeber günstiger wäre.

Noch kann man es sich nicht wünschen, dennoch bleibt zu beachten, dass die Beiträge bei der PKV sich ebenfalls dramatisch entwickeln werden


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