Kündigung der GKV (Krankenkassenrecht)
Habe als Angestellter meine GKV gekündigt und auch eine Kündigungsbestätgung erhalten (zum 31.12.07). Jetzt ist mir aufgefallen, dass in 2005 ca. 350 Euro zur Versicherungspflichtgrenze fehlen. iST die Kündigung wirksam bzw. darf ich dennoch einen Vertrag mit einer PKV abschliessen oder kann mein Arbeitgeber, der das eigentlich prüfen müsste bei einer späteren Prüfung Probleme bekommen?
Re: Kündigung der GKV
Der PKV-Vertrag wäre nichtig, auch wenn es für Dich und Deinem Arbeitgeber günstiger wäre.
Noch kann man es sich nicht wünschen, dennoch bleibt zu beachten, dass die Beiträge bei der PKV sich ebenfalls dramatisch entwickeln werden
Re: Kündigung der GKV
http://www.sponsor4you.de/kuendigung.htm
Im Link eine Aufzählung, was alles bei der Berechnung der Versicherungspflichtgrenze zählt. Bist Du sicher, keine Position übersehen zu haben ?
Re: Kündigung der GKV
Habe die Information aus der jährlichen Bescheinigung über die Sozialabgaben. Dort ist der Betrag aufgeführt.