Re: Ruhensversicherung Debeka PKV - Familienversicherung - PKV (Krankenkassenrecht)

Thomas, Samstag, 08.12.2007, 03:52 (vor 6199 Tagen) @ Eric

Solange Ihre Frau beihilfeberechtigt ist, kann Sie nicht in der GKV familienversichert sein. Fragen Sie bitte bei der Beihilfestelle nach. Dies ist meist drei Jahre der Fall, unterliegt aber den Gesetzen/Regelungen des jeweiligen Dienstherrn (Bund/Länder/Gemeinden/Kirche).

Beachten Sie auch, dass Ihre Frau nach einer gewissen Zeit aus dem Beamtenverhältnis entlassen wird, d.h. u.U. aus Altersgründen nie mehr Beamtin werden könnte. Hierzu berät Sie auch der entsprechende Dienstherr.


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