Anwartschaft wird nachträglich unwirksam (Krankenkassenrecht)
Hallo zusammen,
ich verdiene seit 2006 über der BBG und bin weiterhin gesetzlich versichert, im März diesen Jahres ging ich für ein halbes Jahr (bis Okt. einschließlich) nach China. Weil in China die GKV nicht leistet, habe ich die GKV auf Anwartschaft gesetzt. In China selbst war ich privat durch meinen Arbeitgeber versichert.
Nun erhalte ich eine Nachricht, dass ich die gesparten Krankenkassenbeiträge zurückgefordert werden.
Begründung:
Seit 1.April 07 muss man mindestens 3 Jahre über der BBG verdient haben, um sich freiwillig versichern zu können. Da ich zu diesem Zeitpunkt aber erst gut ein Jahr über der BBG verdiente, war ich also nicht freiwillig versichert, somit ist die Anwartschaft ab 1.4.07 ungültig. Die Beträge sind zurückzuzahlen.
Meine Fragen:
Gibt es eine Handhabe gegen diese Argumentation? Wäre ich in eine PKV gewechselt, hätte dies ja auch Bestand gehabt.
Was mich vor allem sauer werden lässt, ist die Tatsache, dass ich nun einen Beitrag zahlen soll, obwohl die GKV in China gar nicht geleistet hätte.
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