Bindungsfrist bei Versicherung n. §5 Abs.1 Satz 13 SGB V (Krankenkassenrecht)
Ich bin nach der neuen Rechtslage wieder Pflichtmitglied in meiner letzten gesetzlichen Krankenkasse ab dem 01.04.07
Mir wurde damals mitgeteilt , für mich bestünde eine 18-monatige Bindungsfrist.
Nun sehe ich , daß §175 des SGB V diese Bindungsfristen nur für Wahlentscheidungen begründet. Ich hatte aber keine Wahl, sondern wurde Kraft Gesetz zugeordnet.
(Die Unterbrechung vor dem 01.04.07 wahr vieljährig.)
unterliege ich nun wirklich einer 18Monatsbindungsfrist ?