Verbeamtung und Kündigung GKV (Krankenkassenrecht)
Guten Tag zusammen,
ich bin Ende Oktober ohne Vorankündigung, jedoch in froher Erwartung, zum Beamten ernannt worden. Ich habe mich sofort um eine PKV gekümmert und diese auch sofort erhalten (ca. 200 Euro / Monat - rückwirkend zur Verbeamtung). Nach Erhalt des Vertrages (Mitte November) habe ich meine GKV sofort gekündigt und auch eine Bestätigung der GKV über die Kündigung erhalten. Einige Tage später (Dezember) erhalte ich einen Brief der GKV, dass ich eine zweimonatige Kündigungsfrist hätte (freiwillig versichert) und diese erst Ende Januar wirksam wird.
Da ich nur Beihilfe erhalte, muss ich jetzt für 3 Monate die gesamten Beiträge alleine leisten (3x600 Euro = 1800 Euro) und ohne Arbeitgeberanteil. In der PKV müsste ich wegen der hohen Beihilfe nur 3x200 Euro = 600 Euro bezahlen. Evtl. pocht meine PKV auf Einhaltung der Beiträge und ich muss 1800 + 600 Euro für die drei Monate bezahlen.
Sieht jemand ein Chance wie ich mich aus diesem finanziellen Desaster befreien kann?
Aus meiner Sicht hatte ich niemals eine Chance aus dieser Zwickmühle ohne finanziellen Verlust herauszukommen, da ich absolut keinen Vorlauf zu meiner Ernennung als Beamter hatte und innerhalb einer sehr kurzen Frist die Ernennung annehmen muss.
Fragen:
1) Muss ich den sauren Apfel beißen und 1200 Euro (1800 Euro?) einfach abschreiben?
2) Lohnt sich hier die Verwaltungsgerichte zu bemühen? Da ich hier Widersprüche in der Gesetzgebung zum Nachteil von Bürgern/Beamten sehe.
3) Gibt es einen Ombudsmann, der so etwas regeln kann?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas
Ergänzung - Verbeamtung und Kündigung GKV
Gerade eben erfahre ich, dass meine Versicherung (TKK) die Beitragssätze zum 1.1.2008 erhöht. Kann ich dann als Schlupfloch wenigstens direkt zum 1.1.2008 eine Sonderkündigung aussprechen und mir somit die 600 Euro für den Januar sparen (und nur 200 Euro an die PKV überweisen)?
Frage: Da ich bereits gekündigt habe, kann ich innerhalb der Kündigung eine noch schnellere Sonderkündigung aussprechen?
Danke!
Re: Ergänzung - Verbeamtung und Kündigung GKV
Wenn Sie vorher als Angestellter freiwillig gesetzlich versichert waren, dann und nur dann gilt die Frist. Wenn Sie aber vorher pflichtversichert waren und als Beamter nichts bei der GKV unterschrieben haben, dann endet die Pflichtversicherung automatisch mit dem Ende des Angestelltenverhältnisses, wenn Sie sich rückwirkend in der PKV versichert haben, d.h. eine durchgehende KV gegeben war.
Re: Ergänzung - Verbeamtung und Kündigung GKV
Das "Sonderkündigungsrecht bei Beitragssatzerhöhung" bricht lediglich die 18-monatige Bindungsfrist.
Im Rahmen des Sonderkündigungsrechts können Sie lediglich im Janauar 2008 (oder auch schon jetzt) zum 31. März 2008 kündigen.
Die Aufrechterhaltung Ihrer Kündigung zum 31. Januar 2008 ist also sinnvoller.
Weder ein Verwaltungsgericht, noch ein Ombudsmann, kann Ihnen in dieser Angelegenheit (im Hinblick auf die GKV) helfen, da die Rechtslage eindeutig und durch Rechtsprechung gefestigt ist.
Re: Ergänzung - Verbeamtung und Kündigung GKV
Hallo,
haben Sie denn einen Antrag auf Einstufung nach den tatsächlichen Einnahmen bei der TK gestellt? Sei werden als Beamter ja nicht direkt 3500 € Brutto verdienen, oder?
Ggf. können Sie Ihren Beitrag so ja noch ein wenig senken.
LG, Shops
Re: Ergänzung - Verbeamtung und Kündigung GKV
Wenn er weniger verdienen würde, dann wäre er ja wohl nicht in die freiwillige Versicherung hineingeschlittert, sondern wäre ohne Frist gleich in die PKV hinein.
Re: Ergänzung - Verbeamtung und Kündigung GKV
Vielen Dank für die prompten Antworten. "Leider" verdiene ich über der Grenze und muss wohl in den sauren Apfel beißen.
Danke!