Re: Wechsel in die (Krankenkassenrecht)

Jon Dohnson, Mittwoch, 19.12.2007, 23:11 (vor 6184 Tagen) @ K.-H.

Die Familienversicherung Deiner Kinder ist ausgeschlossen, wenn der mit dem Kind verwandte Ehegatte (also Du) nicht gesetzlich versichert ist, Dein Gesamteinkommen höher ist als das deiner Frau Gattin und (Wert von 2007) regelmäßig im Monat 3.975,00 € übersteigt.

Auch wenn Deine Zwerge nach derzeitiger Sachlage vielleicht noch bei Deiner Frau mitversichert sein können... - wenn Dein Einkommen sich in Zukunft irgendwann erhöht, fallen sie aus der Familienversicherung raus.

Bedenke wohl was Du tust - denn die Solidarität des Proletariats ist ein wertvolles Gut gegen die Angriffe der Bourgeoisie !


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