versicherung für kind (Krankenkassenrecht)
stefan, Donnerstag, 20.12.2007, 08:37 (vor 6187 Tagen)
frage >> ehemann ist privatversichert und die ehefrau ist in der gesetzlichen krankenversicherung.
jetzt ist bei diesem ehepaar ein kind zur welt gekommen.
frage >> die versicherung behauptet jetzt , dass baby muss jetzt in die privatversicherung beim ehemann extra versichert ( 200 euro extra im monat) werden!
stimmt das?????
danke
Re: versicherung für kind
stefan, Donnerstag, 20.12.2007, 08:42 (vor 6187 Tagen) @ stefan
noch ein nachtrag >>> warum kann das baby nicht bei der ehafrau mitversichert ( gesetzlichen krankenversicherung) werden?
Re: versicherung für kind
Nimms leicht , Donnerstag, 20.12.2007, 16:05 (vor 6187 Tagen) @ stefan
Hallo Stefan,
die Bräuche zur Familienversicherung findest du im §10 SGB V .
Ziel war es, überspitzt, "den Privatversicherten Bill Gates daran zu hindern, seine Frau als Putzkraft einzustellen und so die ganze Bande mit Kindern billig der GKV aufzuhalsen".
Es gibt allerdings auch bestimmte Einkommensvorbehalte bei dem Auschluß, die Du ebenfalls im § 10 findest. Link s.u..
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html
Re: versicherung für kind
Shoppingqueen, Donnerstag, 20.12.2007, 12:03 (vor 6187 Tagen) @ stefan
Hallo,
doch das Kind kann gesetzlich versichert werden. Kostenpunkt in etwa 130 €
§ 9
Freiwillige Versicherung
(1) Der Versicherung können beitreten
....
2. Personen, deren Versicherung nach § 10 erlischt oder nur deswegen nicht besteht, weil die Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 vorliegen, wenn sie oder der Elternteil, aus dessen Versicherung die Familienversicherung abgeleitet wurde, die in Nummer 1 genannte Vorversicherungszeit erfüllen,
Achtung Frist beachten und schriftlich die Aufnahme beantragen:
(2) Der Beitritt ist der Krankenkasse innerhalb von drei Monaten anzuzeigen,
2. im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 nach Beendigung der Versicherung oder nach Geburt des Kindes,
LG, Shops
Re: versicherung für kind
SOFA, Donnerstag, 20.12.2007, 16:25 (vor 6187 Tagen) @ Shoppingqueen
Sehr schön Shoppingqueen. Das SGB V hast du anscheinend drauf. Nur meiner Meinung nach hast du eine SAche vergessen. Was ist mit den Einnahmen des Ehemannes/Vaters?? Wenn die Einnahmen des Ehemannes zu hoch sind dann geht es mit der Fami nicht!
Gruß
SOFA
Re: versicherung für kind
SOFA, Donnerstag, 20.12.2007, 16:27 (vor 6187 Tagen) @ SOFA
Edit:
Siehe dazu auch §10 Abs. 3 SGB V
(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.
Re: versicherung für kind
Cola-Rot, Donnerstag, 20.12.2007, 16:35 (vor 6187 Tagen) @ SOFA
@Sofa
Shoppingqueen hat von der freiwilligen Versicherung (kostenpflichtig) des Kindes ab Geburt gesprochen, nicht von der kostenlosen FamV. Die Freiwillie Versicherung ist möglich, wenn das Kind ab Geburt versichert wird. Die kostenlose Familienversicherung nicht, wenn Stefan über Beitragsbemessungsgrenze und mehr als seine Frau verdient.
Re: versicherung für kind
SOFA, Donnerstag, 20.12.2007, 16:41 (vor 6187 Tagen) @ Cola-Rot
uuuppss, mein Fehler. Hab ich leider übersehen )
Shoppingqueen hat natürlich vollkommen Recht
Re: versicherung für kind
markus , Mittwoch, 09.07.2008, 22:03 (vor 5985 Tagen) @ stefan
wie hast du das denn gemacht??
Ehemann privatversichert und Ehefrau in der gesetzlichen Krankenversicherung??
Ist die Ehefrau, dann freiwillig gesetzlich versichert?
Die Krankenkasse meiner Frau sagt: Zur Ermittlung Ihres Beitragssatzes wird mein Gehalt hergenommen. Somit zahle ich derzeit für meine Frau 280,-- Euro für die gesetzliche Krankenversicherung.
Meine beiden Kinder und ich sind privatversichert.
Kannst Du mir einen Tipp geben??
Danke
Re: versicherung für kind
sandra , Donnerstag, 14.08.2008, 18:05 (vor 5949 Tagen) @ markus
Hallo Markus,
das ist ganz einfach: wenn eine Frau arbeiten geht, hat sie auch eine eigene Krankenversicherung. Wenn sie unterhalb der Bemessungsgrenze liegt ist sie damit gesetzlich versichert.
Nach der Geburt kann sie für 3 Jahre Elternzeit nehmen und ist in der Zeit beitragsfrei gesetzlich weiterversichert. Danach muss sie wieder arbeiten gehen oder sich auf dem Gehalt des Mannes basierend selbst versichern, wie bei dir.
Gruß,
Sandra