Re: LASIK (Krankenkassenrecht)

Thomas, Freitag, 28.12.2007, 01:41 (vor 6176 Tagen) @ Gast

Je nach Tarif und Krankheitsbild:

1. In neuen Tarifen wird Lasik ausgeschlossen.
2. In den Alttarifen ist Lasik nicht erwähnt. Hier gibt es immer Rechtsstreit, ob eine Heilbehandlung oder eine Verstümmelung vorliegt. Verstümmelung deshalb, da ja gesunde Augenbestandteile mit dem Laser entfernt werden.
3. Gerichte entschieden schon pro Lasik, aber nur in medizinisch begründeten Fällen, wenn z.B. eine Brille und Kontaktlinsen nicht möglich oder akzeptabel sind: starke Kurzsichtigkeit auf einem Auge und Normalsichtigkeit auf dem anderen Auge bei Kontaktlinsenunverträglichkeit, Brille würde hier ja durch Übergewicht von der Nase fallen.
4. Von der PKV werden eher künstliche optische Linsen bei diesen extremen Indikationen bezahlt, doch man muss wissen, ob man sich dieser nicht unkomplizierten OP unterziehen will.


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