Befreiung von der Versicherungspflicht (Krankenkassenrecht)
Hallo,
meine Mutter hat folgendes Problem:
- Überschreiten der JAE-Grenze erstmalig ab 01.01.07, darauf hin hat sie die GKV gekündigt, um ab 01.04.2007 in die PKV zu gehen
- nach einigen gesetzgeberischen Verwirrungen, wurde dies dann auch von allen Seiten so akzeptiert
- jetzt unterschreitet sie die neue JAE-Grenze ein wenig und muss lt. Lohnabteilung u. PKV zurück in die GKV
Kann Sie nicht aufgrund §8 SGB V sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und bliebe damit in der PKV?
Vielen Dank für Eure Hilfe.