Befreiung von der Versicherungspflicht (Krankenkassenrecht)
Hallo,
meine Mutter hat folgendes Problem:
- Überschreiten der JAE-Grenze erstmalig ab 01.01.07, darauf hin hat sie die GKV gekündigt, um ab 01.04.2007 in die PKV zu gehen
- nach einigen gesetzgeberischen Verwirrungen, wurde dies dann auch von allen Seiten so akzeptiert
- jetzt unterschreitet sie die neue JAE-Grenze ein wenig und muss lt. Lohnabteilung u. PKV zurück in die GKV
Kann Sie nicht aufgrund §8 SGB V sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und bliebe damit in der PKV?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Re: Befreiung von der Versicherungspflicht
Sie kann in der PKV bleiben, wenn Sie in 2008 nicht weniger verdient als in 2007 und 2006, also nur die neue Pflichtgrenze 2008 das gleichbleibende Einkommen "überholt hat".
Eine Befreiung sollte wohl überlegt sein, da man dann nie mehr aufgrund eines niedrigen Gehaltes zurück in die GKV kommt.
Re: Befreiung von der Versicherungspflicht
Hallo,
eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist möglich, wie mein Vorredner schon schrieb. Bedenke bitte, dass sich diese Befreiung auf alle Beschäftigungsverhältnisse bezieht, die Du auch in Zukunft eingehst.
Ich habe einige Menschen in den letzten Jahren erlebt, die durch Entlasssung oder Insolvenz wieder ganz neu in einer anderen Firma angefangen haben - zu einem wesentlich geringeren Gehalt. Und die mussten in der PKV bleiben und haben sich finanziell dann wesentlich schlechter gestellt.
Überlege es Dir gut - denn die Konsequenzen trägst Du allein.
LG, Shops