Re: Krankenkassenwechsel (Krankenkassenrecht)

Matze, Sonntag, 06.01.2008, 01:11 (vor 6167 Tagen) @ Marisa

Hallo Marissa!

Okay, Du hast also mit (erstmaligem) Eintritt in die Berufstätigkeit die Barmer gewählt - somit ist die auch für mind. 18 Monate für Dich zuständig. Es sei denn, sie erhöht die Beiträge. Bei dieser Bindefrist geht es übrigens ganz klar um Zeiten als Versicherungspflichtiger oder Versicherungsberechtigter - und nicht um Zeiten als Familienversicherter. (siehe auch § 175 SGB V)

Wenn Du also z. B. zum 1. April 2007 die Barmer als Deine Krankenkasse gewählt hast - kannst Du diese regulär frühestens zum 30.09.2008 wieder verlassen. Vorausgesetzt, Du kündigst rechtzeitig (also spätestens im Juli 2008, soweit ich weiß).

Gruß, Matze.


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