Krankenkassenwechsel (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ich war bis Ende März 2007 als Studentin bei meinen Eltern mit familienversichert bei der Barmer. Gleich im Anschluss habe ich mich dann dort selbst versichert. Nun würde ich gerne in eine gesetzliche Krankenkasse mit günstigerem Beitragssatz wechseln. Gelten für mich die 18 Monate Bindungspflicht obwohl ich vorher bereits auch schon bei der Barmer versichert war?
Danke für eure Antworten
Re: Krankenkassenwechsel
studentenbeitrag bei jeder Kasse gleich....warum dann zu
Billig-Kasse wechseln?
Re: Krankenkassenwechsel
richtig, vollkommen egal - zumal ab 2009 (zumindest vorübergehend) eh der Einheitsbeitrag kommt.
Re: Krankenkassenwechsel
ich war BIS märz 2007 studentin und auch wenn das nicht wirklich meine frage beantwortet: ich bin nun berufstätig und finde 14,4% zuviel, die ikk z.b. hat 12,4% beitragssatz...wären bei meinem verdienst mehr als 200eur ersparnis pro jahr...
Re: Krankenkassenwechsel
Hallo Marissa!
Okay, Du hast also mit (erstmaligem) Eintritt in die Berufstätigkeit die Barmer gewählt - somit ist die auch für mind. 18 Monate für Dich zuständig. Es sei denn, sie erhöht die Beiträge. Bei dieser Bindefrist geht es übrigens ganz klar um Zeiten als Versicherungspflichtiger oder Versicherungsberechtigter - und nicht um Zeiten als Familienversicherter. (siehe auch § 175 SGB V)
Wenn Du also z. B. zum 1. April 2007 die Barmer als Deine Krankenkasse gewählt hast - kannst Du diese regulär frühestens zum 30.09.2008 wieder verlassen. Vorausgesetzt, Du kündigst rechtzeitig (also spätestens im Juli 2008, soweit ich weiß).
Gruß, Matze.
Re: Krankenkassenwechsel
danke matze, das hatte ich befürchtet! dann muss ich wohl noch bis september warten...
Re: Krankenkassenwechsel
Vielleicht kannst Du ja aber von der Barmer noch bissel Kohle locker machen?
Es soll ja Fälle geben, wo die Barmer mal eben 100, 120, 150 oder gar 200 Euro "über den Tisch reicht", wenn jemand kündigt - damit er die Kündigung wieder zurückzieht. Je nach dem, wie zahlungskräftig der Barmer-Mitarbeiter grad noch ist - und wie lukrativ der wechselwillige Kunde. Und es soll auch Fälle geben, wo jemand kündigt, die Kohle einkassiert - und einen Monat später wieder kündigt.
Da die Barmer für diese Gelder selten (nie?) irgendwelche Belege oder so ausfüllt - damit ihr keiner was nachweisen kann, was nicht ganz astrein/rechtens wäre ... können die logischerweise auch diesen "Abzockern" nix.
Aber: Das kann Dir sicher ein Barmer-Mitarbeiter etwas genauer erläutern.
Re: Krankenkassenwechsel
http://www.bkk-bs.de/front_content.php?idcat=87
Marisa, schau in den Link. Im letzten Punkt wird Deine Frage beantwortet.
Re: Krankenkassenwechsel
also wenn ich das richtig lese sind die 18 monate mindestbindung mit der familienversicherung bereits abgegolten. das ist doch mal eine gute nachricht, werde gleich heute noch ein kündigungschreiben aufsetzen!
vielen dank!
Re: Krankenkassenwechsel
Hallo Marisa,
leider trifft der Link von "nimms leicht" nicht auf Deine Situation zu, da Du ja bereits von diesem Wahlrecht (Ende März) Gebrauch gemacht hast und somit für 18 Monate an Deine KK gebunden bist.
Gruß, Sebastian
Re: Krankenkassenwechsel
Da hat Sebastian leider Recht.
Hatte nicht den gesamten Verzweigungsbaum durchgeschaut und nur die Spitze des Eisberges gesehen.
Marisa hat in der Vergangenheit unmittelbar im Anschluß an die Familienversicherung ein Wahlrecht ausgeübt. An Wahlrechtsentscheidungen ist sie 18 Monate lang gebunden.
Re: Krankenkassenwechsel
ok, das macht sinn, ich werde einfach zum nächstmöglichen zeitpunkt kündigen, mal schauen was ich darauf für einen termin genannt bekomme.
danke für eure antworten!