Grenze für Wechsel in PKV nach Teilzeit; Versicherung Kinder (Krankenkassenrecht)

Karin, Sonntag, 06.01.2008, 01:25 (vor 6167 Tagen)

Hallo!
Mein Mann, ich und unsere Tochter sind in der PKV krankenversichert. Ich gehe nun ein Jahr in Elternzeit und überlege danach Teilzeit zu arbeiten. Da ich dann unter die Beitragsbemessungsgrenze fallen würde, würde ich in die GKV wechseln und für meine PKV eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Meine Frage ist nun, ob bei einem Wechsel zurück in die PKV die Beitragsbemessungsgrenze oder die höhere Versicherungspflichtgrenze gilt? Könnte ich bei der Teilzeitstelle auch unsere Kinder in der GKV mitversichern?
Vielen Dank für die Antworten!

Re: Grenze für Wechsel in PKV nach Teilzeit; Versicherung Kinder

Thomas, Montag, 07.01.2008, 22:05 (vor 6165 Tagen) @ Karin

Meine Frage ist nun, ob bei einem Wechsel zurück in die PKV die Beitragsbemessungsgrenze oder die höhere Versicherungspflichtgrenze gilt?
--> Es gilt die Pflichtgrenze

Könnte ich bei der Teilzeitstelle auch unsere Kinder in der GKV mitversichern?
--> Nein, wenn Ihr Mann mehr als die Beitragsbemessungsgrenze verdient.

Hinweis: Sie können sich bei Teilzeit von der GKV-Pflicht befreien lassen. Sie müssen zudem erst drei volle Kalenderjahre über der Pflichtgrenze verdienen, um wieder aus der GKV raus zu können.
Ob sich dann nach einem Wechsel in die GKV eine Anwartschaft für eine Rückkehr in vier und mehr Jahren lohnt, müssen Sie wissen.

Fristloser Wechsel GKV zu PKV ?

Canadian Club, Dienstag, 08.01.2008, 11:01 (vor 6164 Tagen) @ Thomas

Habe Frage zum Wechsel aus dieser neuen Pflichtversicherung bei der alten Kasse:

(13) Die Mitgliedschaft der in § 5 Abs. 1 Nr. 13 genannten Personen endet mit Ablauf des Vortages, an dem

1.ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall begründet wird oder

Heißt das, daß der Wechsel zur PKV ohne Frist möglich ist?

Re: Fristloser Wechsel GKV zu PKV ?

Torsten, Dienstag, 08.01.2008, 18:44 (vor 6164 Tagen) @ Canadian Club

Nein, es ist ja eine Pflichtversicherung. Ein anderweitiger Anspruch könnte ein Anspruch auf Familienversicherung sein oder Versicherungspflicht nach anderen Vorschriften, z.B. bei ALG I - Bezug, Beschäftigung, Studium etc.

Re: Fristloser Wechsel GKV zu PKV ?

Canadian Club, Dienstag, 08.01.2008, 22:18 (vor 6164 Tagen) @ Torsten

Oder eine PKV, Torsten. Weil es ja keine Pflicht zur GKV ist, sondern nur eine Pflicht zurückzukehren, falls man nicht krankenversichert ist. Auch kann die alte GKV wierder verlassen werden, sobald eine andere Krankenversicherung in Kraft tritt. Die Frage ist nur, ob Kündigungsfristen gelten.

Re: Fristloser Wechsel GKV zu PKV ?

Torsten, Mittwoch, 09.01.2008, 13:53 (vor 6163 Tagen) @ Canadian Club

Tatsächlich, man kann halt nicht alles wissen. Kündigungsfristen sind nichteinzuhalten. Die Versicherungspflicht endet kraft Gesetzes ein Tag vor der neuen Versicherung, somit keine Kündigung erforderlich, sondern nur der Nachweis über PKV-Schutz.

Arbeitslos wechsel PKV nach GKV und bei erneuter Beschäftigung wohin??

Koch Patricia @, Montag, 08.02.2010, 10:56 (vor 5402 Tagen) @ Canadian Club

Mein Mann ist wurde arbeitslos (war angestellt) und wechselte von der PKV nach GKV. Jetzt kann er wieder eine Stelle antreten, möchte aber weiterhin in der GKV bleiben.
Welche Fristen sind da zu berücksichtigen? Einmal heißt es 12 Monate muß er unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen, um freiwillig in der GKV zu bleiben. Andere Stimmen sagen, er darf erst nach 3 Jahren wieder in die PKV. Muß er jetzt in die PKV zurück oder kann er freiwillig in der GKV bleiben?

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