Grenze für Wechsel in PKV nach Teilzeit; Versicherung Kinder (Krankenkassenrecht)
Hallo!
Mein Mann, ich und unsere Tochter sind in der PKV krankenversichert. Ich gehe nun ein Jahr in Elternzeit und überlege danach Teilzeit zu arbeiten. Da ich dann unter die Beitragsbemessungsgrenze fallen würde, würde ich in die GKV wechseln und für meine PKV eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Meine Frage ist nun, ob bei einem Wechsel zurück in die PKV die Beitragsbemessungsgrenze oder die höhere Versicherungspflichtgrenze gilt? Könnte ich bei der Teilzeitstelle auch unsere Kinder in der GKV mitversichern?
Vielen Dank für die Antworten!