Re: Wechsel von PKV zuGkv wegen Midijob (Krankenkassenrecht)
Die GKV ist unumgänglich. Ausnahmen sind in § 8 Sozialgestzbuch V geregelt. Es passt aber keine dieser Ausnahmen. Das Ruhen der Versicherung in der PKV je nach Unternehmen sehr unterschiedlich geregelt und reines Vertragsrecht, d.h. die PKV entscheidet, wann und unter welchen Bedingungen eine ruhende Versicherung ermöglicht wird.
Die 3-Jahresgrenze in der GKV ist nur relevant, wenn man im Moment unter der Versicherungspflichtgrenze von ca. 4000 EUR Brutto verdient (z.B. 600 EUR) und nächstes oder übernächstes Jahr diesen Wert überschreitet. (was m.E. sehr unwahrscheinlich erscheint)
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- Wechsel von PKV zuGkv wegen Midijob -
Susanne,
15.01.2008, 16:02
- Re: Wechsel von PKV zuGkv wegen Midijob - RW, 15.01.2008, 18:10