Freiberuflich, Schwanger, Frischverheiratet &beihilfeberechtigt (Krankenkassenrecht)

Anne @, Sonntag, 20.01.2008, 21:07 (vor 6152 Tagen)

Hallo!

Vielleicht kennt sich jemand mit folgendem aus?!

Ich bin im 9ten Monat schwanger und bin noch freiberuflich tätig. Im Dezember habe ich den Vater meines Kindes geheiratet -der ist Kommunalbeamter (Beihilfe/PKV 50/50).
Ich bin ebenfalls in der PKV, aber bei einer anderen Gesellschaft.
Nun nach der Heirat sind ich (70/30) und das Baby (80/20) Beihilfeberechtigt.
Meine freiberufliche Tätigkeit gebe ich nach der Geburt erstmal auf.

Die PKV meines Mannes versichert mich frühestens ab Geburt des Kindes.

- Ist die Tatsache das wir geheiratet haben, ich Mutter werde etc. eine Statusänderung, so dass ich die PKV bei meinem Versicherer kurzfristig kündigen kann?
- Gibt es auch die Möglichkeit bei meinem jetzigen Versicherer zu bleiben aber unter Berücksichtigung der Beihilfeberechtigung?? Bin nämlich eigentlich sehr zufrieden!
Beitragsstabil und gute Leistungen!

Etwas verwirrt: Anne S.

Re: Freiberuflich, Schwanger, Frischverheiratet &beihilfeberechtigt

Thomas, Montag, 21.01.2008, 01:29 (vor 6152 Tagen) @ Anne

Bleiben Sie bloß in der PKV, in der Sie jetzt versichert sind. Mit Ausnahme der Karstadt-Quelle-PKV bieten alle PKVen in Deutschland einen Beihilfetarif an. Stellen Sie dazu Ihren jetzigen Tarif in einen 30%igen Beihilfetarif (außer Ihr Mann ist in Hessen beihilfeberechtigt, hier gelten andere Sätze) um.

So können alle Ihre Rücklagen erhalten bleiben, Sie müssen meist keine Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen und sind während der Schwangerschaft ohne Wartezeit bestens versorgt. Gerade um eine Schwangerschaft herum ist ein Versicherungswechsel brandgefährlich und Sie sind gleich Ihren Versicherungsschutz los.

Da Sie bereits privat versichert sind, gilt nicht der übliche Kontrahierungszwang für Beamtenehepartner nach der Eheschließung mit freier Wahl der PKV! Sie haben nur den Vorteil, dass Sie beim jetzigen Versicherer meist ohne Gesundheitsprüfung in den Beamtentarif rein dürfen, wenn keine Leistungserhöhung vorliegt. Da dieser meist durch die 30%-Leistung weniger leistet als ein Volltarif, entfällt die Gesundheitsprüfung eh. Diese könnte nur anfallen, wenn Sie jetzt einen Billigtarif oder eine sehr hohe Selbstbeteiligung haben. Dann sind die Zuschläge aber auf maximal 30% limitiert, meistens nur auf den Beihilfeergänzungstarif!

Ihr Kind kann nach der Geburt innerhalb von 2 Monaten (Ausschlussfrist!) bei einer der beiden PKVen der Ehepartner ohne Gesundheitsprüfung rückwirkend zur Geburt in dem gleichen Tarif versichert werden. Hier sollte man sich nicht vom Preis leiten lassen, sondern strikt nach dem Versicherungsschutz. Haben z.B. Sie den Chefarzt versichert, Ihr Mann jedoch keinen, dann wird das Kind bei Ihrer PKV versichert. Da Kinder (mit Ausnahme Hessens) 80% Beihilfe bekommen, sind die Beitragsunterschiede für die 20%-PKV bei den Versicherungen vernachlässigenswert!

Re: Freiberuflich, Schwanger, Frischverheiratet &beihilfeberechtigt

Thomas, Montag, 21.01.2008, 01:35 (vor 6152 Tagen) @ Thomas

Kleiner Nachtrag:
Der Beihilfeergänzungstarif darf Ihnen bei einer Leistungserhöhung in Bezug auf Ihren alten Tarif aufgrund Ihrer Schwangerschaft verweigert werden oder mit einem Risikozuschlag bis 1000% belegt werden oder erst nach der Schwangerschaft versichert werden. Die Folgen sind meist gering, da diese Tarife neben Zahnersatz nur geringe Kurleistungen und ein Krankenhaustagegeld zur Bezahlung etwaiger Selbstbeteiligungen bei der Beihilfe enthalten. Sollte dieser Ergänzungstarif verweigert werden, sollte das Kind aber u.U. beim Ehepartner, der diesen hoffentlich hat, versichert werden, außer der Versicherungsschutz ist beim Ehepartner insgesamt schlechter als bei Ihnen.

Re: Freiberuflich, Schwanger, Frischverheiratet &beihilfeberechtigt

Anne @, Montag, 21.01.2008, 07:49 (vor 6152 Tagen) @ Thomas

ja, das mit der schwangerschaft war generell ein problem:

ich habe mein diplom gemacht, festgestellt ich bin schwanger und habe mich entschieden erstmal freiberuflich
-so wie schon während des studiums- zu arbeiten.

ich war bereits im studium privat versichert und hätte in keine andere PKV als meine jetzige wechseln können, dies geht wohl erst nach der entbindung und nach erneuter gesundheitsprüfung.

die möglichkeit mich mit anrechung der beihilfe bei meinem jetzigen versicherer weiterhin zu versichern erscheint mir positiv. so wird auch die umstellung zu einem späteren zeitpunkt, wenn ich wieder eine berufliche tätigkeit aufnehme leichter.

es wäre dann auch überlegenswert, das kind eventuell bei mir zu versichern... da muss ich mich aber noch einmal genauer mit dem preis-leistungsverhältnis auseinandersetzen, wenn ich das nun richtig verstanden habe.

- gibt es eine regelung wieviel ich im jahr und ob ich überhaupt als "hausfrau", "ehefrau" etwas dazu verdienen darf?! freiberuflich darf die tätigkeit aber auf keinen fall sein,
oder? wäre es maximal ein job auf 400-Euro-Basis?!
- oder ist das auch abhängig vom versicherer?

mit besten grüßen!
anne

Re: Freiberuflich, Schwanger, Frischverheiratet &beihilfeberechtigt

Thomas, Montag, 21.01.2008, 12:40 (vor 6151 Tagen) @ Anne

Was Sie wissen wollen, hängt von der Regelung im jeweiligen Bundesland ab:

Je nach Land sind meistens ein 400 Euro-Job oder 18.000 Euro Jahreseinkünfte aus Freiberuflichkeit oder Kapitaleinkünften unschädlich. Es gibt aber Länder, die strenger sind.

In manchen Ländern können Sie auch mehr als 400 Euro als Angestellte verdienen und die Beihilfe bleibt erhalten, in anderen werden Sie auf die durch einen 401+Euro-Job ausgelöste GKV-Pflicht auf die GKV verwiesen.

ALSO: Einfach die Beihilfestelle anrufen.

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