Zweimal Hausfrauentarif (Krankenkassenrecht)
Ab 01.04.2009 erhalte ich, verheiratet, kein ALG I mehr. Weil ich nur ca. 20 Jahre in die ges.RV einbezahlt habe, bekomme ich auch erst ab 01.06.2014 meine Altersrente, d.h. bis dahin versuchen wir ueber die Runden zu kommen. ALGII steht uns nicht zu. Meine Frau ist seit 2003 bei mir Familienmitversichert. Die Frage lautet: muessen wir als sonstige Versicherte dann ab 01.04.2009 zweimal KV-Beitrag bezahlen, wenn ja von welcher Basis. Das Familieneinkommen liegt bei ca. € 12.000,-- p.a..
Re: Zweimal Hausfrauentarif
Wichtig ist, wer welches Einkommen hat. Geht das Einkommen inkl. Einkünfte mit Ausnahme von 350 Euro pro Monat oder eines 400-Euro-Jobs komplett auf eine der beiden Personen, ist eine Familienversicherung möglich und es wird nur ein Beitrag fällig. Dieser orientiert sich am Einkommen des Mehrverdieners.
Re: Zweimal Hausfrauentarif
Vielen Dank die Auskunft Thomas. Bei dem angegebenen Einkommen handelt es sich um Miet- und Zinseinkünfte, nicht um Einkommen aus unselbstständiger Arbeit. Wir arbeiten beide nicht mehr.