Rückwirkende Versicherungspflicht zum 01.04.07 (Krankenkassenrecht)
Hallo,
vielleicht hat bereits jemand dieses Problem gelöst...
Bin seit 01.12.06 nicht mehr freiwillig krankenversichert-auch privat nicht mehr-meine Arztkosten hatte ich aus meiner privaten Kasse bezahlt-meine letzte KV war freiwillig gesetzlich. Nun möchte ich mich wieder krankenversichern. Angeblich muß ich jetzt rüchwirkend ab dem 01.04.07 Beiträge nachzahlen-das sind locker ca. 3.000 €, weil ab 01.04.07 eine Versicherungspflicht besteht.
Wer kann mir da einen Rat geben?
ja Beiträge rückwirkend
ja das stimmt, dass die Beiträge rückwirkend zu zahlen sind.
Ich kann nur eine Ratenzahlung empfehlen, weil sonst nach dem Beitritt eine Leistungsruhe verhängt wird
Simnik
Re: ja Beiträge rückwirkend
@simnik: was bedeutet Leistungsruhe. Und warum ist es ein Unterschied zur "Cash"-Zahlung?
Gruß Tom
Re: Rückwirkende Versicherungspflicht zum 01.04.07
Hallo!
Das problem hab ich auch schon seit 2 Jahren habe es nicht gewusst und auch die Krankenkasse hat mich nicht informiert oder mich über eine bestehende Pflichtversicherung aufmerksam gemacht sodass ich ganz normal meinen 400euro job gemacht habe und im April 2008 (1 ganzes Jahr später) eine Krankenhausüberweisung von der BKK bewilligen musste fiel denen vor Ort auf das ich nicht mehr Familienversichert sei (25J zu dem Zeitpunkt) und promt bekam ich nach 1 Woche eine Rechnung in höhe von 1.900 euro....habe mich von denen unter Druck setzen lassen da jede Woche 2 Briefe kamen und unterschrieb ende April 2008 ide Pflichtversicherung....also sollte ich von 04.2007 bis 07.2009!! Beiträge von aktuellen 3800 Euro bezahlen!!!
Seit Juli hab ich einen Anwalt eingeschaltet....und warte noch immer auf einen Termin damit das Sozialgericht dem allem endlich ein Ende bereitet.
Seitdem bin ich gesundheitlich also Psychisch und auch Körperlich ein Wrack! Die Vericherung nagt an meinen Nerven und ich hoffe das das für mich positiv ausgeht.
An alle anderen rate ich nichts zu unterschreiben!!!
Gleich einen Anwalt aufsuchen!
LG N.
Re: Rückwirkende Versicherungspflicht zum 01.04.07
Wer wie Margret bei seiner ehemaligen GKV angefragt hat, wird erfaßt und hat Kraft Gesetz mit hohen Nachzahlungen bis auf den 01.04.2007 zu rechnen. Hier hilft dann wie dargestellt nur eine mögliche Stundungsvereinbarung oder ein Antrag auf Erlaß nach SBG V §186 Punkt (11)
Viele gehen als Selbständige auch den Weg über die Private, die ja bekanntlich nur Rückstände ab 01.02.2009 einfordert, falls man in der Vergangenheit mal privat versichert war. Oder die Nachforderung von offenen Beiträgen komplett und ganz gesetzeskonform einfach der letzten Gesetzlichen überläßt! Heißt wenn die GKV sich innerhalb von 4 Jahren nicht meldet, sind die Forderungen komplett verjährt, aber das wird ein braver Bürger ja nicht machen .. http://www.frag-einen-anwalt.de/Beitragsforderung-__f18449.html