Freiwillige Mitgliedschaft: Behandlung privater Renten (Krankenkassenrecht)

f2air @, Freitag, 08.02.2008, 11:52 (vor 6133 Tagen)

Steuerlich werden private Renten in Höhe des Ertragsanteils als zusätzliche Leistungsfähigkeit angesehen. Die GKV dagegen sieht auch den Kapitalanteil einer Rente als zusätzliche Leistungsfähigkeit an. Daher fällt z. B. auf eine private Berufsunfähigkeitsrente der volle Beitragssatz der Krankenkasse an. Ist jemandem bekannt, ob es Krankenkassen gibt, die per Satzung lediglich auf den Ertragsanteil abstellen?
Schöne Grüsse.


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