Kündigungsfrist 1 Tag überschritten? (Krankenkassenrecht)
Hallo an alle,
ich wollte zum 31.03.08 meine derzeitige Versicherung kündigen. Ich habe das Schreiben am 30.01.08 per Einschreiben (einfach) bei der Post abgegeben. Die Kasse schrieb mir heute, dass Sie die Kündigung erst am 01.02.08 erhalten haben u. mich daher erst einen Monat später entlassen. Ich war immer der Meinung, dass das Datum des Poststempels zählt, bin ich da auf dem Holzweg?
Grüsse.
Re: Kündigungsfrist 1 Tag überschritten?
Willkommen auf dem Holzweg...
Bei Preisausschreiben gilt meist das Datum des Poststempels - bei "Fristangelegenheiten" in der Regel das Eingangsdatum (darum schaltet der Briekasten am Amtsgericht um Mitternacht auch automatisch auf das Fach für den Folgetag um - klack)
Re: Kündigungsfrist 1 Tag überschritten?
hier ist es eventuell komplizierter, da die KK die post in der regel bei der post abholt. dies erfolgt meißt früh am morgen, doch die post legt danach weiter post in das fach der kk, diese könnte also bis 24 uhr weitere post empfangen, doch sie holt sie erst am nächsten morgen ab. das ist was für juristen, da kk den zugang am 1. des folgemonats auch unerschiedlich handhaben.
aber du hättst dich ja auch paar tage eher bewegen können!
Re: Kündigungsfrist 1 Tag überschritten?
Faxbestätigungen sind toll