Re: Nach 2009 PKV Pflicht ignoriert - Folgen ? (Krankenkassenrecht)

Bodi, Sonntag, 27.04.2008, 11:37 (vor 6054 Tagen) @ sigmar

Eine rückwirkende Beitragspflicht gibt es nicht, aber was mehr oder weniger ähnlich ist: Es drohen Beitragszuschläge. Für jeden vollen Monat der Nichtversicherung ab dem 01.01.09 muss die PKV einen Monatsbeitrag Strafzuschlag erheben. Für jeden weiteren Monat 1/6 eines Monatsbeitrags.
Wer sich zum Beispiel erst ab dem 01.01.2010 versichert, muss 6 volle Monatsbeitrage + 6 Monatsbeiträge * 1/6, insgesamt also 7 Monatsbeiträge Strafzuschlag akzeptieren.


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