Nach 2009 PKV Pflicht ignoriert - Folgen ? (Krankenkassenrecht)
Zuletzt gesetzlich Versicherte kommen ja durch Ignoranz nicht sehr weit, da ja der gedachte Vertragspartner ( letzte GKV) feststeht und rückwirkend Beiträge einfordern kann. Schließlich ist die GKV die ganze Zeit in der Leistungspflicht....Wie ist das für den Bereich der PKV geregelt ? Klar- eine Ordnungswidrigkeit. Aber kann es eine rückwirkende Beitragspflicht geben ?
Re: Nach 2009 PKV Pflicht ignoriert - Folgen ?
Eine rückwirkende Beitragspflicht gibt es nicht, aber was mehr oder weniger ähnlich ist: Es drohen Beitragszuschläge. Für jeden vollen Monat der Nichtversicherung ab dem 01.01.09 muss die PKV einen Monatsbeitrag Strafzuschlag erheben. Für jeden weiteren Monat 1/6 eines Monatsbeitrags.
Wer sich zum Beispiel erst ab dem 01.01.2010 versichert, muss 6 volle Monatsbeitrage + 6 Monatsbeiträge * 1/6, insgesamt also 7 Monatsbeiträge Strafzuschlag akzeptieren.
Re: Nach 2009 PKV Pflicht ignoriert - Folgen ?
Ergänzung: Je einen Monatsbeitrag Strafe gilt also nur für die ersten sechs Monate der Nichtversicherung. Danach für jeden Monat 1/6 eines Monatsbeitrages. Obergrenze sind 5 Jahre der Nichtversicherung. Bei 15 Monatsbeiträgen wird die Strafe also gedeckelt (also wenn sich jemand zum Beispiel erst von 2015 an versichert).