Nach 2009 PKV Pflicht ignoriert - Folgen ? (Krankenkassenrecht)

sigmar, Mittwoch, 13.02.2008, 11:54 (vor 6128 Tagen)

Zuletzt gesetzlich Versicherte kommen ja durch Ignoranz nicht sehr weit, da ja der gedachte Vertragspartner ( letzte GKV) feststeht und rückwirkend Beiträge einfordern kann. Schließlich ist die GKV die ganze Zeit in der Leistungspflicht....Wie ist das für den Bereich der PKV geregelt ? Klar- eine Ordnungswidrigkeit. Aber kann es eine rückwirkende Beitragspflicht geben ?

Re: Nach 2009 PKV Pflicht ignoriert - Folgen ?

Bodi, Sonntag, 27.04.2008, 11:37 (vor 6054 Tagen) @ sigmar

Eine rückwirkende Beitragspflicht gibt es nicht, aber was mehr oder weniger ähnlich ist: Es drohen Beitragszuschläge. Für jeden vollen Monat der Nichtversicherung ab dem 01.01.09 muss die PKV einen Monatsbeitrag Strafzuschlag erheben. Für jeden weiteren Monat 1/6 eines Monatsbeitrags.
Wer sich zum Beispiel erst ab dem 01.01.2010 versichert, muss 6 volle Monatsbeitrage + 6 Monatsbeiträge * 1/6, insgesamt also 7 Monatsbeiträge Strafzuschlag akzeptieren.

Re: Nach 2009 PKV Pflicht ignoriert - Folgen ?

Bodi, Sonntag, 27.04.2008, 11:50 (vor 6054 Tagen) @ Bodi

Ergänzung: Je einen Monatsbeitrag Strafe gilt also nur für die ersten sechs Monate der Nichtversicherung. Danach für jeden Monat 1/6 eines Monatsbeitrages. Obergrenze sind 5 Jahre der Nichtversicherung. Bei 15 Monatsbeiträgen wird die Strafe also gedeckelt (also wenn sich jemand zum Beispiel erst von 2015 an versichert).

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