Frage zu Wechselfristen (Krankenkassenrecht)

Joachim, Montag, 18.02.2008, 22:28 (vor 6123 Tagen)

Hallo

War bisher seit dem Jahre 2000 in der PKV.
Habe nun einen AG Wechsel zum1.1 vollzogen.
Bei der ersten Abrechnung ist aufgefallen,daß ich bei dem Bruttogehalt knapp unter der Grenze liege.
Darauf hin habe ich viel telefoniert und mich letztlich mit meinem AG auf eine Gehaltserhöhung geeinigt und liege damit über der Beitragsbemessungsgrenze.

Zwischnezeitlich hatte ich mich auch bei einer GKV informiert wie die Beiträge und LEistungen aussehen,falls ich wechseln muss.
Ich habe NICHTS unterschrieben,sondern nur angefragt.

Jetzt will man mich in die GKV ziehen,obwohl ich durchgehend in der PKV war und angeblich jetzt 4 Wochen zu wenig verdient hätte.

Das Gesamtbrutto wurde jetzt höher verhandelt.

Es geht also hier um eine unklare Sache....Bitte um Hilfe....
Gibt es eine WECHSELFRIST ???

Re: Frage zu Wechselfristen

toledo, Dienstag, 19.02.2008, 00:45 (vor 6123 Tagen) @ Joachim

SGB V § 6 Versicherungsfreiheit
(1) Versicherungsfrei sind

1.Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach den Absätzen 6 oder 7 übersteigt und in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überstiegen hat

Welche Bedingung erfüllst Du nicht ?
Kompensiert der Einkommensaufschlag nicht den ersten schwachen Monat in der Jahresbilanz ?

Re: Frage zu Wechselfristen

Joachim, Dienstag, 19.02.2008, 19:07 (vor 6122 Tagen) @ toledo

Danke für die prompte Antwort.
Doch ,auch der erste Monat wird rückwirkend geltend gemacht.

Habe das jetzt geregelt, aber ich kann ein Lied davon singen was man so alles erzählt bekommt wenn es mal "rechtlich" wird....

bleibt also die PKV

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