Re: Frage zu Wechselfristen (Krankenkassenrecht)
SGB V § 6 Versicherungsfreiheit
(1) Versicherungsfrei sind
1.Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach den Absätzen 6 oder 7 übersteigt und in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überstiegen hat
Welche Bedingung erfüllst Du nicht ?
Kompensiert der Einkommensaufschlag nicht den ersten schwachen Monat in der Jahresbilanz ?
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- Frage zu Wechselfristen -
Joachim,
18.02.2008, 22:28
- Re: Frage zu Wechselfristen -
toledo,
19.02.2008, 00:45
- Re: Frage zu Wechselfristen - Joachim, 19.02.2008, 19:07
- Re: Frage zu Wechselfristen -
toledo,
19.02.2008, 00:45