Re: Frage zu Wechselfristen (Krankenkassenrecht)

toledo, (vor 6513 Tagen) @ Joachim

SGB V § 6 Versicherungsfreiheit
(1) Versicherungsfrei sind

1.Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach den Absätzen 6 oder 7 übersteigt und in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überstiegen hat

Welche Bedingung erfüllst Du nicht ?
Kompensiert der Einkommensaufschlag nicht den ersten schwachen Monat in der Jahresbilanz ?


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