Re: Frage zu Wechselfristen (Krankenkassenrecht)
SGB V § 6 Versicherungsfreiheit
(1) Versicherungsfrei sind
1.Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach den Absätzen 6 oder 7 übersteigt und in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überstiegen hat
Welche Bedingung erfüllst Du nicht ?
Kompensiert der Einkommensaufschlag nicht den ersten schwachen Monat in der Jahresbilanz ?