GKV nach einem Job im EU-Ausland (Krankenkassenrecht)
Hallo!
Ich bin über 7. Jahre gesetzlich versichert (zuerst als Studi, danach als AN) gewesen.
Im 2007 kündigte ich meinen Job Deutschland (dadurch endete auch meine Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen KK - ich bekam auch ein Bestätigungsschreiben) und bekam eine Stelle im EU-Ausland.
Im 2008 kehre ich nach Deutschland zurück und werde ab dem 01.04 eine neue Stelle antreten (bin bis 31.03 noch im Ausland versichert).
Ich würde dabei auch eine neue (günstigere als die "alte" KK ) beitreten.
Da die neue KK eine Kündigungsbestätigung von der alten KK verlangt, setzte ich mich mit "der alten", die sagte aber, dass ich mich "nach der Rückkehr" wieder bei der alten versichern muss!!!???
Bedeutet das Ende einer Mitgliedschaft bei einer KK nicht, dass man damit nichts mehr zu tun hat???
Falls ich an die alte gebunden sein soll (da ich nicht selber gekündigt habe, so die alte KK), bin ich 18. Monate gebunden (sprich: wird das als Neueintirtt bewertet - obwohl, die Mitgliedschaft zu Ende war??), oder kann ich "sofort" (mit Einhaltung der 2. monatigen Kündigungsfrist) kündigen???
DANKE FÜR KOMPETENTE ANTWORTEN!!!
Re: GKV nach einem Job im EU-Ausland
Es gibt ein neues BSG-Urteil von Juni 2007.
Man braucht nicht wieder in die alte K´rankenkasse zurück, wenn man dort schon mehr alas 18 Monate Mitglied war.
http://www.krankenkassen-direkt.de/news/news.pl?val=1203529932&news=202328448
Re: GKV nach einem Job im EU-Ausland
Der Zwang zur Mitgliedschaft in der alten GKV geistert in den Köpfen herum durch die Regelungen des neuen
§5 Abs. 1 Satz 13 SGB V
Dieser Regelung mit Zwangsrückführung in die alte GKV betrifft aber nur die, die keine andere vollwertige Krankenversicherung vorweisen können.
Wenn Du also Dein Wahlrecht ausübst, dass Dir aufgrund der "RW-Annahmen" zusteht, bist Du versichert bei der GKV Deiner Wahl und gerätst nicht in den Sog der alten GKV.