Re: Berufsstarter - Wahl der KV (Krankenkassenrecht)

ChM, Montag, 25.02.2008, 19:01 (vor 6116 Tagen) @ Gast

Auf jeder Fall bin ich für 18 Monate an meine Entscheidung gebunden und kann erst dann in eine andere Krankenkasse wechseln. Wenn es ab 2009 oder später die BKK nicht mehr gibt (Z.B. durch Zusammenschluss einzelner BKK"s) werde ich dann dort automatisch weiterversichert.


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