Außerordentliche Kündigung bei Auslandsaufenthalt? (Krankenkassenrecht)

mac @, Dienstag, 26.02.2008, 10:52 (vor 6119 Tagen)

Hi,

ich bin ab März für ein halbes Jahr im außereuropäischen Ausland.
Kann ich ab dem 01.03.08 die Krankenversicherung kündigen bzw. die Beiträge für 6 Monate nicht zahlen?

Danke

Re: Außerordentliche Kündigung bei Auslandsaufenthalt?

Jon Dohnson, Dienstag, 26.02.2008, 19:17 (vor 6119 Tagen) @ mac

Ein ausserordentliches Kündigungsrecht bei Auslandsaufenthalt ist im Sozialgesetzbuch nicht vorgesehen.

Sofern Du versicherungspflichtig bist und die versicherungspflichtauslösende Beschäftigung endet, informierst Du einfach Deine Kasse, daß Du nach Ende der Versicherungspflicht wegen Auslandsaufenthaltes keine freiwillige Versicherung beantragen wirst.

Das war es dann eigentlich auch schon - mit der Wiedereinreise kommt dann entweder die Versicherung nach dem WSG zur Wirkung oder es tritt erneute Versicherungspflicht (neue Arbeit / Bundesagentur für Arbeitslosigkeit) ein.

Re: Außerordentliche Kündigung bei Auslandsaufenthalt?

ReinerOtto @, Donnerstag, 03.04.2008, 02:05 (vor 6083 Tagen) @ Jon Dohnson

Hallo,

ich habe einen aehnlichen Fall, verstehe aber die obige Antwort nicht. Denn seit 1.4.2007 ist doch jeder KV-versicherungspflichtig, oder ?
Ich bin freiwillig in GKV versichert, fahre geschaeftlich 2 Monate in die Ukraine, dort gibt es keine Leistungen der dt. GKV. Darum schliesse ich eine private Auslands-KV ab.
Kann ich mich daher zeitweise von der GKV befreien lassen ?

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum