Re: Krankengeld (Krankenkassenrecht)
Der Anspruch auf Krankengeld beginnt am Tag nach der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Das Krankengeld ruht, soweit und solange Du Entgeltfortzahlung erhältst.
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung kann (ja nach Branche, Tarif oder Einzelvertrag) auch deutlich länger als 6 Wochen sein.
Ich kenne Leute mit 13 Wochen, 26 Wochen und einem ganzen Jahr Entgeltfortzahlungsanspruch.
Frag am Besten mal Deinen Arbeitgeber.
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- Krankengeld -
sara,
04.03.2008, 16:02
- Re: Krankengeld - Jon Dohnson, 04.03.2008, 20:00
- Re: Krankengeld - ichweissbescheid, 12.03.2008, 07:02