Re: Wechsel von GKV zu GKV - 18 Monate Bindung auch während Elternzeit? (Krankenkassenrecht)
Deine "alte" Kasse ist (leider) im Recht.
§ 175 Abs. 4 SGB V "Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte sind an die Wahl der Krankenkasse mindestens 18 Monate gebunden, wenn sie das Wahlrecht ab dem 1. Januar 2002 ausüben."
Du hast ja eine Wahl ausgeübt - und jetzt bist Du gebunden. Auch wenn Dir die "alte Kasse" unsympathisch ist - da musst Du jetzt durch.
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- Wechsel von GKV zu GKV - 18 Monate Bindung auch während Elternzeit? -
theo1609,
10.03.2008, 17:37
- Re: Wechsel von GKV zu GKV - 18 Monate Bindung auch während Elternzeit? - Jon Dohnson, 10.03.2008, 18:48