Re: Wechsel von GKV zu GKV - 18 Monate Bindung auch während Elternzeit? (Krankenkassenrecht)

Jon Dohnson, Montag, 10.03.2008, 18:48 (vor 6102 Tagen) @ theo1609

Deine "alte" Kasse ist (leider) im Recht.

§ 175 Abs. 4 SGB V "Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte sind an die Wahl der Krankenkasse mindestens 18 Monate gebunden, wenn sie das Wahlrecht ab dem 1. Januar 2002 ausüben."

Du hast ja eine Wahl ausgeübt - und jetzt bist Du gebunden. Auch wenn Dir die "alte Kasse" unsympathisch ist - da musst Du jetzt durch.


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