Wechsel von GKV zu GKV - 18 Monate Bindung auch während Elternzeit? (Krankenkassenrecht)

theo1609 @, Montag, 10.03.2008, 17:37 (vor 6102 Tagen)

Hallo,
ich möchte meine Versicherung wechseln und habe nun das Problem, daß ich während meiner zweijährigen Erziehungszeit für 6 Monate ein Gewerbe angemeldet hatte. Davor und danach war ich über meinen Mann familienversichert. Als ich nun wechseln wollte, erkläre mir die GKV, daß dies nicht gehe, weil ich 18 Monate Bindung an sie habe, die ich mit Anmeldung des Gewerbes begonnen hätte und die noch nicht abgelaufen seien.
Ich bin seit tausend Jahren bei der GKV und dachte, die Erziehungszeit vor und nach der Gewerbeausübung würde angerechnet auf diese Bindungszeit! Was soll ich jetzt tun? Denn die Elternzeit ist vorbei und ich schwebe jetzt im luftleeren Raum, die neue GKV will mich haben, hat sich mit der alten schon in Verbindung gesetzt, die alte läßt mich nicht gehen. Und ich bin ziemlich unzufrieden mit der alten!

Re: Wechsel von GKV zu GKV - 18 Monate Bindung auch während Elternzeit?

Jon Dohnson, Montag, 10.03.2008, 18:48 (vor 6102 Tagen) @ theo1609

Deine "alte" Kasse ist (leider) im Recht.

§ 175 Abs. 4 SGB V "Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte sind an die Wahl der Krankenkasse mindestens 18 Monate gebunden, wenn sie das Wahlrecht ab dem 1. Januar 2002 ausüben."

Du hast ja eine Wahl ausgeübt - und jetzt bist Du gebunden. Auch wenn Dir die "alte Kasse" unsympathisch ist - da musst Du jetzt durch.

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