Re: wieder in gesetzlicher Krankenkasse (Krankenkassenrecht)

Peter @, Sonntag, 29.06.2008, 20:56 (vor 5991 Tagen) @ ichweissbescheid

Hier zeigt sich der fatale Hang der Deutschen zum Formalen: Wie kann eine Versicherung für einen vergangenen Zeitraum Beiträge nachträglich erheben, wenn ihr keinerlei Kosten durch den zu Versichernden entstanden sind? Natürlich gibt es keine Leistung ohne Beiträge, aber wieso soll es Beiträge ohne Leistung geben? Das Kassieren von Beiträgen ohne jede Leistungszusage ist grob unredlich, selbst wenn es gesetzlich vorgesehen sein sollte. Vielleicht muss man nach einer Kasse/Versicherung suchen, die kostenlos für einen vergangenen Zeitraum versichert, wenn dafür keine Leistung beansprucht wird?


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