wieder in gesetzlicher Krankenkasse (Krankenkassenrecht)
Krankenkasse droht mit Leistungsentzug wegen rückständiger Beiträge
1999 wurde mir von der gesetzlichen Krankenkasse gekündigt, weil ich die Beiträge nicht mehr zahlen konnte. Ich war freiwillig versichert, da selbständig. Seit dem habe ich mich mehr schlecht als recht über Wasser halten können, war aber glücklicherweise nie ernsthaft krank. Sozialhilfe/Hartz IV habe ich nie beantragt, weil ich nicht wollte, daß meine Eltern zur Kasse gebeten werden, ich habe aber immer knapp am Existenzminimum gelebt.
Nun habe ich seit dem 1.1. einen neuen Job mit 500,00 € brutto. Damit bin ich wieder krankenversicherungspflichtig und die Kasse hat mich auch aufgenommen. Allerdings verweisen sie auf die Reform der Gesetzgebung, nach der ich Beiträge ab April 2007 (Stichtag) nachzahlen müßte. Das kann ich aber nicht aufbringen, da keinerlei finanzielle Reserven bestehen und von den 500,00 € auch Ratenzahlungen nicht zu leisten sind. Nun verlangt die Krankenkasse erneut die Krankenkarte zurück und will Leistungen verweigern.
Eine solche gesetzliche Regelung wäre ja schlicht unsinnig. Auf der einen Seite wollte man erreichen, daß die Leute wieder zurück in die Krankenkasse können und auf der anderen Seite werden finanzielle Forderungen aufgebaut, die unmöglich zu erfüllen sind (für Leute, die aus sozialen Gründen aus dem Netz rausgefallen sind). Da ich beschäftigt bin, bin ich gezwungen in die gesetzliche Krankenversicherung zu gehen.
Wie sieht die gesetzliche Grundlage aus und welche Möglichkeiten habe ich?