wieder in gesetzlicher Krankenkasse (Krankenkassenrecht)

Henning Mumme @, Mittwoch, 12.03.2008, 02:15 (vor 6101 Tagen)

Krankenkasse droht mit Leistungsentzug wegen rückständiger Beiträge

1999 wurde mir von der gesetzlichen Krankenkasse gekündigt, weil ich die Beiträge nicht mehr zahlen konnte. Ich war freiwillig versichert, da selbständig. Seit dem habe ich mich mehr schlecht als recht über Wasser halten können, war aber glücklicherweise nie ernsthaft krank. Sozialhilfe/Hartz IV habe ich nie beantragt, weil ich nicht wollte, daß meine Eltern zur Kasse gebeten werden, ich habe aber immer knapp am Existenzminimum gelebt.

Nun habe ich seit dem 1.1. einen neuen Job mit 500,00 € brutto. Damit bin ich wieder krankenversicherungspflichtig und die Kasse hat mich auch aufgenommen. Allerdings verweisen sie auf die Reform der Gesetzgebung, nach der ich Beiträge ab April 2007 (Stichtag) nachzahlen müßte. Das kann ich aber nicht aufbringen, da keinerlei finanzielle Reserven bestehen und von den 500,00 € auch Ratenzahlungen nicht zu leisten sind. Nun verlangt die Krankenkasse erneut die Krankenkarte zurück und will Leistungen verweigern.

Eine solche gesetzliche Regelung wäre ja schlicht unsinnig. Auf der einen Seite wollte man erreichen, daß die Leute wieder zurück in die Krankenkasse können und auf der anderen Seite werden finanzielle Forderungen aufgebaut, die unmöglich zu erfüllen sind (für Leute, die aus sozialen Gründen aus dem Netz rausgefallen sind). Da ich beschäftigt bin, bin ich gezwungen in die gesetzliche Krankenversicherung zu gehen.

Wie sieht die gesetzliche Grundlage aus und welche Möglichkeiten habe ich?

Re: wieder in gesetzlicher Krankenkasse

ichweissbescheid, Mittwoch, 12.03.2008, 07:06 (vor 6100 Tagen) @ Henning Mumme

Na, erstmal ist Fakt, dass Du der Kasse Kohle schuldest. Warum sollte die Kasse Dir die rückständigen Beiträge erlassen? Versteh´ ich nicht und sehe hier auch keine anderen Möglichkeiten als eine Ratenzahlungsvereinbarung, die auch einzuhalten ist.

Re: wieder in gesetzlicher Krankenkasse

Peter @, Sonntag, 29.06.2008, 20:56 (vor 5991 Tagen) @ ichweissbescheid

Hier zeigt sich der fatale Hang der Deutschen zum Formalen: Wie kann eine Versicherung für einen vergangenen Zeitraum Beiträge nachträglich erheben, wenn ihr keinerlei Kosten durch den zu Versichernden entstanden sind? Natürlich gibt es keine Leistung ohne Beiträge, aber wieso soll es Beiträge ohne Leistung geben? Das Kassieren von Beiträgen ohne jede Leistungszusage ist grob unredlich, selbst wenn es gesetzlich vorgesehen sein sollte. Vielleicht muss man nach einer Kasse/Versicherung suchen, die kostenlos für einen vergangenen Zeitraum versichert, wenn dafür keine Leistung beansprucht wird?

Re: wieder in gesetzlicher Krankenkasse

Jacobi, Montag, 30.06.2008, 13:21 (vor 5990 Tagen) @ Peter

solche Gestaltungen zeigen, dass unser Land am Ende ist und die Sozialversicherungen vollkommen überreguliert und menschenfeindlich konzipiert sind. Da werden per Gesetz Privatversicherte enteignet, wenn sie ins Angestelltenverhältnis zurückkehren, da werden kleine Leute ruiniert, weil sie sich keine Versicherung leisten konnten, da werden für todkranke 90-jährige umfangreiche Maßnahmen finanziert, während Kinder in manchen Fällen lebensnotwendige/lebenserleichternde Maßnahmen verweigert werden. In keinem anderen Land der Welt gibt es solch eine Überregulierung in fast allen Lebensbereichen, v.a. aber im Steuer- und Sozialwesen. Mehr Gerechtigkeit bringt das freilich nicht, sondern mehr Verwaltung, Intransparenz und Gerichtsklagen. Kein Wunder, dass immer mehr junge, gut ausgebildete Menschen dieses Land verlassen und so mit den Füssen abstimmen und selbst die werden noch mit dem vollen Programm verfolgt, gegängelt und genötigt.

In diesem speziellen Fall hoffe ich für Henning, dass es irgendeine Härtefallregelung gibt. Halt uns doch mal auf dem Laufenden.

Jac

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