Abordnung ins EU-Ausland (Krankenkassenrecht)
Guten Tag,
ich bin ins EU-Ausland abgeordnet, in Anlehnung an TVÖD und weiterhin in DE versichert. Bei früheren solchen Arbeitsverhältnissen hatte mein Arbeitgeber im Krankheitsfall die Kosten mit der KV abgerechnet und über eine "Beihilferegelung" die Differenzbeträge erstattet, so dass für mich nur die üblichen deutschen Zuzahlungen anfielen. Mein neuer Arbeitgeber sagt, dass diese Regelungen nicht mehr gelten. Kann jemand hierzu Auskunft geben, Rechtsgrundlagen nennen oder ähnliches? Vielen Dank!!!