Freiwillig als Selbständiger mit Nachzahlung ab 1.4.2007 (Krankenkassenrecht)

Lostingermany @, Freitag, 14.03.2008, 11:49 (vor 6098 Tagen)

Hallo,
brauche einen Rat von "erfahrenen" GKV´lern.

Meine Situation: ich war bis März 2005 pflichtversicherter in der GKV. Danach war ich Selbständiger. Die Beiträge der PKV für einen Bandscheibengeschädigten (Operation im Jahr 2001) wären bei knapp 500€ gewesen. Als Neubegründer war mir das zu viel. Und da ich die damalige "3-Monats-Frist" aus Unwissenheit nicht eingehalten hatte, war mir eine Rückkehr in die GKV auch nicht mehr möglich.
Also ließ ich es laufen. Bin abgesehen von der Bandscheibe eigentlich auch gesund. Aber nun kommts.
Da es ab dem 1.4.2007 eine Pflicht gibt, bekam ich vor 2 Monaten Post von der XXX (GKV), mit Aufforderung der Offenlegung über meine jetzige Versicherungssituation.

Kurz: ich muss nun Beiträge ab 1.4.2007entrichten. Vorher aber einen Antrag ausfüllen, und einen Betrag von knapp 300 Euro im Monat (nach)zahlen.

Nun zu meiner Frage: ich liege jetzt seit 2 Tagen im Bett mit einem Bandscheibenvorfall (diagnostiziert von einem Bekannten der Neurologe ist). Habe schon neurologische Aussetzer (Kribbeln, Anfänge von Lähmungserscheinungen). Würde am liebsten einen Krankenwagen rufen. Habe aber Angst vor den Kosten...
Wenn ich noch keine Beiträge entrichtet habe, aber der Antrag schon am "Laufen" ist, bin ich dann schon versichert? Ist echt ein Notfall. Für mich. Auch für die GKV? Brauche dringend eine Kernspinntomographie (MRT) um die Ausmaße festzustellen. Liege aber flach, kann mich ohne heftigste Schmerzen keinen cm bewegen.

Danke im Voraus,

Tom


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