Krankenkassenwechsel bei Statuswechsel möglich? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ich bin Student und war von 12/1996 bis 12/2007 bei der DAK familienversichert. Seit 12/2007 musste ich mich als Rentner pflichtversichern (Waisenrente) und bin einfach bei der DAK geblieben, weil es am einfachsten war.
Im Mai 2008 werde ich zum ersten mal eine Beschäftigung aufnehmen und mich im neuen Status als Arbeitnehmer versichern lassen müssen.
Kann ich dann zum 1. Mai wegen des Statuswechsels eine neue Kasse auswählen? Muss ich dazu fristgerecht kündigen?
Falls ich kein Wechselrecht durch Statusänderung habe, dann könnte ich ja schon jetzt kündigen (z.B. zum 31. Mai 2008) und dann ganz normal eine neue Kasse wählen. Oder begann im Dezember 2007 die 18-Monats-Frist zur Kündigung neu, weil ich da schon zum ersten mal "richtiges" Mitglied der DAK geworden bin?