Re: Besitzstandregelung PKV bei Anstellung über Pflichtversicherung vor 01.02.20 (Krankenkassenrecht)

Thomas, Mittwoch, 19.03.2008, 00:26 (vor 6094 Tagen) @ Klaus M.

Da die Pflichtversicherungsgrenze für Selbständige nicht gilt, können Sie diese nicht diese überschritten haben.
Sie hätten sich Ende Januar 2007 in einer abhängigen Beschäftigung oberhalb der Pflichtgrenze befinden müssen und hätten durchgehend einer solchen nachgehen müssen. Da Sie aber vor dem 1.3.08 Selbständiger waren, geht das nicht.
Es gibt hierzu ein gemeinsames Papier der GKVen, das durch die Ausführungsbestimmungen zum SGB V Gesetzeskraft hat.

Sie müssen also für mindestens 3 volle Kalenderjahre in die GKV.


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