Besitzstandregelung PKV bei Anstellung über Pflichtversicherung vor 01.02.2007 (Krankenkassenrecht)

Klaus M. @, Dienstag, 18.03.2008, 18:25 (vor 6098 Tagen)

Hallo Thomas,

Ich bin seit 06/2003 privat krankenversichert. 2005 war ich 7 Monate festangestellt - mit einem Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze.
Vorher Arbeitslosigkeit+Elternzeit (ca. 15 Monate) ebenfalls mit Beiträgen zur PKV.
Die restliche Zeit seit 1997 - 2007 war ich freiberuflich tätig - immer über der Pflichtversicherungsgrenze.

Seit 01.03.08 bin ich wieder festangestellt + ebenfalls über der Pflichtversicherungsgrenze.

Meine Frage:
Gilt für mich die Besitzstandsregelung - also ohne Nachweis der Pflichtversicherungsgrenze über 3 Jahre -
da ich ja vor 01.02.2007 bereits mit einer Festanstellung über der Pflichtversicherungsgrenze in der PKV war ?

Re: Besitzstandregelung PKV bei Anstellung über Pflichtversicherung vor 01.02.20

Thomas, Mittwoch, 19.03.2008, 00:26 (vor 6097 Tagen) @ Klaus M.

Da die Pflichtversicherungsgrenze für Selbständige nicht gilt, können Sie diese nicht diese überschritten haben.
Sie hätten sich Ende Januar 2007 in einer abhängigen Beschäftigung oberhalb der Pflichtgrenze befinden müssen und hätten durchgehend einer solchen nachgehen müssen. Da Sie aber vor dem 1.3.08 Selbständiger waren, geht das nicht.
Es gibt hierzu ein gemeinsames Papier der GKVen, das durch die Ausführungsbestimmungen zum SGB V Gesetzeskraft hat.

Sie müssen also für mindestens 3 volle Kalenderjahre in die GKV.

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