Krankengeld wird gestopt (Krankenkassenrecht)

biky @, Sonntag, 06.04.2008, 11:16 (vor 6075 Tagen)

Ich bin seit 8 Monaten aufgrund eines Motorradunfalles krankgeschrieben,seitdem habe ich Schmerzen im Nackenbereich.Ich hatte viele Behandlungen die aber leider nicht so den gewünschten Erfolg brachten.Ich mußte schon mehrmals zum MDK die mich anfangs immer noch für arbeitsunfähig hielten, im Dezember versuchte ich dann das Hamburger Modell, das ich aber leider abbrechen mußte.Dann beantragte ich eine Reha bei der Krankenkasse.Daraufhin wurde ich wieder zum MDK bestellt,nach weiteren 2 Monaten bekam ich nun einen Brief von der Krankenkasse , worin mir mitgeteilt wurde das sie aufgrund einer Sozialmedizinischen Beratung des MDK und der vorliegenden ärztlichen Unterlagen der Meinung sind das ich wieder arbeitsfähig sei.

Nun meine Frage was kann ich machen und wie groß sind meine Chancen bei einem Widerspruch???

Re: Krankengeld wird gestopt

Shoppingqueen, Sonntag, 06.04.2008, 12:35 (vor 6075 Tagen) @ biky

Hallo,

sorg dafür, dass Dein Arzt gegen die Gesundschreibung Widerspruch einlegt. Du kannst es parallel auch machen, aber rechtlich ändern kann es nur Dein Doc. Einfach weiter krank schreiben darf er Dich nämlich nicht ...
Es ist halt schwierig bei der Diagnose. Es gibt auch viele, die nicht objektivierbare Befunde haben ... und es gibt auch genug Schmerzensgeldjäger. Ist halt schwer das zu unterscheiden. Aber Dein Doc hat doch sicherlich entsprechende Unterlagen (neurol. Tests, MRT/CT ect.)

LG, Shops

P.S. Und Frist nicht versäumen - d.h. sofort

Re: Krankengeld wird gestoppt

biky @, Dienstag, 08.04.2008, 18:47 (vor 6073 Tagen) @ Shoppingqueen

Habe Widerspruch eingelegt, dann habe ich die Krankenkasse gefragt, wie es nun weitergeht mit den Zahlungen ,solange der Widerspruch laüft.Mir wurde gesagt solange es noch nicht geklärt ist bekomme ich kein Geld!!!! Habt ihr damit Erfahrung???

Re: Krankengeld wird gestoppt

Shoppingqueen, Mittwoch, 09.04.2008, 18:32 (vor 6072 Tagen) @ biky

Hallo,
ganz wichtig: Dein Arzt muss Widerspruch einlegen und den dann auch begründen. Wenn nur Du Widerspruch einlegst ist das nicht ausschlaggebend.
Wenn der Arzt Widerspruch eingelegt hat, dann hat der Widerspruch aufschiebende Wirkung und die müssen bis zur nächsten MDK-Untersuchung weiterzahlen.

Vielleicht solltest Du Dir einen Rechtsbeistand besorgen. Bist Du in der Gewerkschaft? Oder rechtschutzversichert? Oder über den VdK?

Wie gesagt, wenn der Arzt nicht mitzieht und Widerspruch einlegt sehe ich schwarz.

LG, Shops

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