Zurück in GKV (Krankenkassenrecht)
Hallo liebes Forum 2,
ich habe ein sehr spezielles Problem und dazu eine sehr spezielle Frage. Es tangiert zwar einen meiner Fachbereiche, aber das Sozialversicherungsrecht ist dann doch nicht so ganz meine Baustelle. Also, vielleicht weiß jemand Rat:
Ich bin zur Zeit (schein)selbständig als Versicherungskaufmann(HGB 84) tätig und privat versichert.
Ich plane jetzt einen Wechsel meiner Tätigkeit und möchte als Versicherungsmakler weitermachen. Das Problem: Hier fängt man praktisch bei NULL an - als normaler Versicherungsvertreter hat man dagegen i.d.R. einen kleinen monatlichen Grundbetrag.
Da ich in der Zwischenzeit verheiratet bin und zwei Kinder mit in meiner PKV sind, drückt der relativ hohe PKV Beitrag bei der geplanten Neugründung sehr. Zumindest für die ersten 2 Jahre suche ich nach einer günstigen Möglichkeit, krankenversichert zu sein.
Mein Gedanke: Da ich keine großen Rücklagen habe, lasse ich mich bei einem Bekannten über 400 EUR (also drüber) anstellen. Dann wäre ich m.E. in der GKV versicherungspflichtig. Mein Gewerbe melde ich zunächst ab und dann nebenberuflich wieder an. Sobald sich die Einnahmen auf einem tragfähigem Niveau stabilisieren, melde ich mich wieder hauptberuflich an.
Meine brennensten Fragen:
1. Wäre das so machbar und vor allem rechtlich vertretbar?
2. Ich bin grundsätzlich von der PKV überzeugt. Aber angenommen, die Einnahmen entwickeln sich nicht überragend, könnte ich dann - auch nach der Wiederanmeldung des Gewerbes als hauptberufliches - in der GKV bleiben?
Ich freue mich sehr auf Euere/Ihre Beiträge, Tipps und Kommentare.....