Pflicht zur Rücksendung der Krankenversichertenkarte (Krankenkassenrecht)
Nach einem Wechsel meiner Krankenkasse erhielt ich nun ein Schreiben meiner alten Kasse, dass ich die Krankenversichertenkarte zur Vernichtung zurückschicken muss. So ordentlich und gewissenhaft wie ich bin, habe ich diese jedoch bereits selbst nach dem Stichtag entsorgt. Dies habe ich der Krankenkasse gegenüber nun so erklärt. Besteht eine gesetzliche Pflicht auf Rücksendung der Karte? Danke und Grüße Martin
Die Pflicht zur Rücksendung der Krankenversichertenkarte ist geregelt
§ 291 Abs. Absatz 4 SGB V schafft Klarheit :
"Bei Beendigung des Versicherungsschutzes oder bei einem Krankenkassenwechsel ist die Krankenversichertenkarte von der bisherigen Krankenkasse einzuziehen."
Ganz klar geregelt wie es zu laufen hat. Eine Erklärung über die Vernichtung der Karte "an Eides statt" nach dem BGB könnte den eingetretenen Rechtsmangel ggfs. aufheben. Frag mal bei der Kasse nach, ob man das Problem so aus der Welt schaffen könnte.
Re: Die Pflicht zur Rücksendung der Krankenversichertenkarte ist geregelt
OK, vielen Dank für die Info. Jetzt kann ich"s auch nicht mehr ändern. Mal schau"n was die Kasse antwortet...
Ich werde berichten.
Viele Grüße
Martin
Re: Die Pflicht zur Rücksendung der Krankenversichertenkarte ist geregelt
Es ist bisher auch niemand erschossen worden, der seine Karte verloren hat.
Re: Die Pflicht zur Rücksendung der Krankenversichertenkarte ist geregelt
Ich kann ja sagen ich hätte sie zurück geschickt. Was die Post dann macht.....?
Besteht überhaupt die Pflicht die Karte zurück zu schicken, wenn kein frankierter Rückumschlag der KK beiliegt? Müsste ich die Kosten tragen?