Ende Referendariat 2008 - PKV / GKV Was nun? (Krankenkassenrecht)

Christian @, Montag, 21.04.2008, 14:18 (vor 6064 Tagen)

Hallo,

ich bin auf euer Forum hier gestoßen und habe gleich mal ein paar Fragen. Da ich leider nichts passendes wo anders gefunden habe, bitte ich Euch einfach mal um Mithilfe.

Meine Freundin ist 26 Jahre alt und ist seit 02/2007 Referendarin Lehramt Sonderpädagogik in Hessen. Sie ist ebenfalls seit 02/2007 bei Signal privat versichert. Sie hat Beihilfeanspruch 50% über das Land Hessen.
Da Sie nun Ende des Jahres ihre Prüfungen hat, wollen wir uns einmal schlau machen, wie wir uns verhalten sollten.

Nach Bestehen der Prüfung:
(1) Wann endet das Referendariat ? (mit der letzten Prüfung oder nach den 2 Jahren, also 31.01.09)
(2) Bis wann besteht denn Beihilfeanspruch? (Prüfungsende)

Wie es aussieht wird Sie an der Schule übernommen.
(3) Ist Sie danach noch im Beamtenverhältnis oder im Angestelltenverhältnis?
(4) Wann wird denn der Beitrag der Signal nach oben angepasst?
(5) Kann Sie nach Beendigung in der PKV bleiben oder muss / sollte Sie zurück in die GKV?
(6) An was muss ich noch alles denken?

Vielen lieben Dank für eure Hilfe

Gruß
Christian

Re: Ende Referendariat 2008 - PKV / GKV Was nun?

Ulrich, Montag, 21.04.2008, 14:59 (vor 6064 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

da ich selber mal Referendar war versuche ich es mal mit ein paar Antworten:

1. Das Referendariat endet mit der letzten Prüfung.
2. Der Beihilfeanspruch endet mit Ablauf des Monats der letzten Prüfung, es sei denn, sie wird als Beamtin übernommen
3. Das musst Du sie selber fragen, das kann Dir hier keiner beantworten
4., 5. und 6: Das hängt davon ab, ob Sie Beamtin wird oder Angestellte. Als Beamtin ist sie (meistens) in der PKV besser aufgehoben, als Angestellte muss sie (im Allgemeinen) in die GKV

Gruß, Uli

Re: Ende Referendariat 2008 - PKV / GKV Was nun?

Christian @, Montag, 21.04.2008, 15:10 (vor 6064 Tagen) @ Ulrich

Hallo Uli,

danke für die schnelle Antwort.

mit "Sie" meinst du doch bestimmt meine Freundin. Wenn ja, ehrlich gesagt, sie hat von dem ganzen Kram keine Ahnung, das regele alles ich.

als Bsp. letzte Prüfung Mitte November:
- dann endet das Referendariat - Beihilfeberechtigt ist Sie dann bis Ende 11/2008!

- wann erfährt oder besser wo erfährt man denn, ob man im Angestellten oder Beamtenverhältnis weiter beschäftigt ist
- Wenn man diese Aussage hätte, kann man ja viel einfacher planen und viele Fragen lösen sich von allein.

Das Problem was ich sehe ist:
Da die PKV ja auch Kündigungsfristen unterliegt, und man nicht weiss, ob die Prüfung bestanden wird oder nicht ist nun meine Frage was man am besten macht.
Kündigungsfrist beispielsweise 3 Monate. Dann müsste ich doch 3 Monate vor der Prüfung kündigen oder?

Wenn ich es richtig gelesenen habe, besteht nach dem Ref. noch Beihilfeanspruch, wenn sie verbeamtet wird? Bei Angestelltenverhältnis, ist sie versicherungstechnisch wieder
"normalsterblich" ?

Re: Ende Referendariat 2008 - PKV / GKV Was nun?

Ulrich, Montag, 21.04.2008, 15:41 (vor 6064 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

ja klar, das "Sie" wollte ich eigentlich klein schreiben. :)

Wenn Deine Freundin das Referendariat geschafft hat (ich will ihr da nicht zu nahe treten), dann sollte sie als mündige Beamtin des Höheren Dienstes eigentlich in der Lage sein, ihre Sachen selber zu regeln. Dienstrecht ist schließlich auch Bestandteil der Ausbidung.

Zur Frage, ob verbeamtet oder angestellt: Was wurde ihr denn gesagt, als davon die Rede war, dass sie übernommen wird? Wer hat ihr das wann gesagt? Sie sollte mal mit der Schulleitung reden, oder mit der Personalabteilung, oder mit ihrem/ihrer Tutor(in).

Zur Frage der Künigung: Wenn sie tatsächlich nicht verbeamtet sondern "nur" angestellt wird, dann kann sie die PKV mit Hinweis auf die Pflichtmitgliedschaft in der GKV sofort kündigen. Also: keine Panik ;-)

Gruß, Ulrich

Re: Ende Referendariat 2008 - PKV / GKV Was nun?

Christian, Montag, 21.04.2008, 15:54 (vor 6064 Tagen) @ Ulrich

Ihr Mentorin ist auch gleichzeitig die Rektorin der Schule.
Da die Hörgeschädigtenschule an der Sie ist, Lehrermangel hat, wurde ihr gesagt, wenn Sie möchte, kann Sie dort bleiben.

Ich dachte eigentlich immer das ist eine Sache vom Kultusministerium, aber die Rektorin würde sich schon für Sie einsetzen.

Meine Freundin ist in diesen Bürokratischen Sachen eher unerfahren und unsicher. Bevor etwas richtig vor den Baum geht, erkundige ich mich lieber.

Die Antwort mit der Kündigung beruhigt mich schon einmal ungemein.

Vielen Dank

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