E106 + Frühpension (Krankenkassenrecht)

Stephen @, Dienstag, 22.04.2008, 18:13 (vor 6059 Tagen)

Ich bin britischer Staatsbürgerschaft, arbeite seit 2006 in Frankreich. Wir haben vor, uns i.J. 2009 nach Deutschland (Rh.-Pfalz) um zu siedeln, und in den Ruhestand zu gehen. Das hiesige (franz.) staatliche Krankenkasse hat bereits zugesagt: in Folge meiner Beiträge haben wir einen Anspruch auf 2 Kalendarjahre Kostenübernahme, wie es mit E106 üblich ist, wenn man von einem EU-Land in ein anderes zieht. Was mir nicht klar ist, ist, an welches Amt in Deutschland ich mich wenden muß, damit dies auch geschieht. Klar haben wir noch Zeit, aber "Der kluge Mann baut vor". Ich wüßte diesbezügliche Hilfe zu schätzen.

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