Anwartschaft oder Austritt erlaubt (Krankenkassenrecht)

solarworld @, Dienstag, 29.04.2008, 06:51 (vor 6052 Tagen)

Hallo,
ich habe in 12.2005 bei meinem Arbeitgeber angefangen und seit 02.2008 arbeite ich in Asien im Rahmen einer Entsendungsprogramm. Das Programm dauert mindestens bis 11.2008 und ich bin hier vollstaending bei einer anderen Krankenkasse versichert.

Die Frage ist, ob ich aus meiner aktuellen gesetzlichen Krankenkasse aussteigen darf, oder muss ich dort weiterbleiben und 100% Beitrag zahlen, weil mein Gehalt ist noch nicht seit 3 Kalenderjahren über die Grenze liegt (nur zwei und halb).

Vielen Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen,
Sabine

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