PKV - volle Selbstbeteiligung trotz Kündigung im Mai???? (Krankenkassenrecht)

tomtom² @, Mittwoch, 30.04.2008, 00:31 (vor 6052 Tagen)

Hallo zusammen.

Ich war bis märz Student und da ich über 25 jahre bin in der PKV verrsichert. Da sich im April meine sog "lebensumstände" nicht geändert haben (erst ab mai sozvers pf beschäftigung) wechselte ich von meine urspr. Tarif (Jan - März) mit € 180,- SB für den April in einen Tarif mit € 1.200,-- SB. Ab Mai bin ich in der GKV.

Im Jan + Feb sind keine Kosten aufgetreten
im März Arztrechnungen in Höhe von € 700,--
Im April Arztrechnungen in Höhe von € 100,--

Meine logische Schlussfolgerung:

für Jan - März sind Rechnungen in Höhe von € 700,-- angefallen. Meine Anteilige SB wäre 180,-- /12*3= € 45,--
im April € 100,-- Meine anteilige SB € 1.200,-- /12*1= € 100,--

ergo muss ich meiner meinung nach €145,-- selber zahlen und bekomme den rest erstattet!

Meine PKV ist aber der Meinung dass ich eine SB von € 1.200,-- für das Vertragsjahr 2008 habe auch wenn ich mur 4 Monate versichert war, steht Im vertrag dass bei Kündigung der SB für das ganze Jahr anfällt!!!! und erstattet mir keine Rechungen. - Es kann doch nicht sein dass ich die SB des hoheren Tarifs für das ganze jahr zahlen muss obwohl ich nur 1/4 Jahr bei denen versichert bin?? Auch wenn ich die SB für das komplette Jahr zhlen müsste können die doch nicht einfach den höheren Satz nehmen?? Wenn überhaupt den mittelwert _ (180/12*3 + 1.200/12*1) /4 *12= 435,-- und das erscheint mir schon unglaublich!

Hat irgendjemand damit erfahrungen und kann mir einen rat geben?
Meiner meinung nach kann dass rechtlich nicht so möglich sein auch wenn es so im Vertrag steht!

vielen Dank schon mal im vorraus
mfg Tom

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