Re: Fragebogen Familienversicherung GKV (Krankenkassenrecht)

Erwin Reimann, Mittwoch, 30.04.2008, 17:26 (vor 6051 Tagen) @ Wilhelm Römer

Ja, hat Sie. Deine alte Kasse muss für die zurückliegende Zeit prüfen, ob die Voraussetzungen für die Familienversicherung vorgelegen haben. Wird dies vom Versicherten nicht nachgewiesen, muss die Familienversicherung zu einem bestimmten Zeipunkt - ggf. auch rückwirkend - beendet werden. Ist leider eine Vorgabe vom Bundesversicherungsamt. Müssen alle Kassen machen, also nicht nur Deine alte Kasse.

Schick den Bogen einfach ausgefüllt zurück. Deine alte Kasse wird´s Dir danken und nervt nicht mit weiteren Anfragen.

Gruß
Erwin


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